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Kibaz- und Sportabzeichenaktionstag
8. August 2021 @ 11:00 - 15:00
Kibaz- und Sportabzeichenaktionstag des SuS Stadtlohn
Das JTeam und die Sportabzeichenabteilung des SuS Stadtlohn laden alle Mitglieder zu unserem großen „Kinderbewegungsabzeichen und Sportabzeichen Aktionstag“ ein!
Eingeladen sind alle Mitglieder von jung bis alt, denn das kibaz richtet sich an Kinder bis ca 8 Jahre und ab ca 8 Jahren wird das Sportabzeichen absolviert!
Wann? Am Sonntag, den 08.08.2021 von 11:00 – 15:00 Uhr
Wo? Im Hülsta Sportpark (Losberg-/Leichtathletikstadion) am Freibad
Wie viel? Der Eintritt und das Mitmachen ist kostenlos und wird unterstützt durch die Sportjugend NRW. Über eine kleine Spende für die Vereinsjugend würden wir uns sehr freuen, um auch zukünftig solche Aktionen zu gestalten!
Was erwartet euch? Ein spannendes Angebot an Bewegungs- und Mitmachaktionen, unter anderem Kletter-Parcourse und das Soccer-Ei. Lasst euch überraschen!
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Über die aktuell gültigen Auflagen und Bestimmungen halten wir euch über unsere Social-Media Kanäle und diesen Post auf dem Laufenden. Stand heute darf die Veranstaltung unter folgenden Auflagen der Stadt Stadtlohn stattfinden:
- Die Veranstaltung findet im Freien statt und alle TeilnehmerInnen und Hilfspersonen sind die meiste Zeit in der Lage den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
- Es wird eine Kontaktnachverfolgung via Luca-App geführt, in die sich alle Eltern und TeilnehmerInnen verpflichtend eintragen müssen. Ausnahmen sind nicht möglich, jedoch bietet die App de Funktion auf einem Gerät mehrere Kontakte gleichzeitig anzugeben.
- Sobald der Mindestabstand unterschritten wird sind die TeilnehmerInnen und Hilfspersonen verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
- Hilfestellung an den Geräten darf nicht von den Hilfspersonen geleistet werden, um den Mindestabstand nicht zu unterschreiten. Die Eltern dürfen stattdessen ihre Kinder an den Stationen begleiten und ihnen Unterstützung in Form von „Händchen-Halten“ o.Ä. leisten. Diese Regel gilt als Grundlage, in Gefahrensituationen und bei Ausnahmefällen gilt wie immer, dass auch das Hilfspersonal einschreiten darf und damit ggF den Mindestabstand von 1,5 Metern unterschreitet
- Zur Sicherheit der TeilnehmerInnen und Eltern ist zur Veranstaltung nur Hilfspersonal mit den gültigen „drei G’s“ anwesend – entweder getestet, geimpft oder genesen
Alle gültigen Bestimmungen wie immer auf https://www.land.nrw/corona .